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Datum: 09.09.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 7769/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restliche Urlaubsabgeltung für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.10.2025 in Höhe von brutto Euro 7.987,20 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Endzeugnis mit dem Ausscheidedatum 31.10.2025 zu erteilen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Widerklage wird abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9/50 und die Beklagte zu 41/50.
6. Der Streitwert wird auf 24.834,94 Euro festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.