Zutrittsvoraussetzungen
Der Zutritt ist nur nach vorheriger Anmeldung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis
möglich. Führerschein oder ähnliches gelten nicht als Ausweis.
Besuchen Sie einen Untersuchungsgefangenen bedarf es je nach Beschluss der schriftlichen Besuchsgenehmigung des zuständigen Richters
oder Staatsanwaltes vor der Terminvergabe. Die Besuchserlaubnis hat in der Regel nur für einen Besuch Gültigkeit; Faxe sowie
Kopien werden nicht anerkannt.
Personenkreis
Zum Besuch können bis zu drei Personen zugelassen werden, wobei Kinder ab 2 Jahren als Besucher
gerechnet werden. Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten die Anstalt betreten.
Jugendliche unter 18 Jahre benötigen bei jedem Besuch die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
sowie eine unterschriebene Kopie des Personalausweises beim Eintritt in die JVA Stuttgart.
Dauer
- Erwachsene Untersuchungsgefangene sowie Strafgefangene können bis zu 2x 60 Minuten Besuch pro Monat erhalten
- Jugendliche (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) erhalten soweit möglich 4x 60 Minuten Besuch im Monat
Es können Webex- oder Präsenzbesuche vereinbart werden.
Allgemein
Für alle Gefangenen stehen Trennscheibenbesuchsräume, Gemeinschaftsbesuchsräume,
Einzelbesuchsräume sowie der Familienbesuchsraum zur Verfügung. Die Möglichkeit zum Einkauf von Nahrungs- und Genussmitteln
ist aktuell nicht gegeben.
Wäschepakete können Sie vor Beginn Ihres Besuches abgeben. Körperliche Kontakte bei Besuchen sind nur zur
Begrüßung und zur Verabschiedung erlaubt und in Trennscheibenräumen nicht möglich.
Terminierung
Termine für Präsenzbesuche erhalten Sie telefonisch unter 0711 / 8020-2742 von Montag bis Freitag
in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr und 12.00 bis 14.00 Uhr.
Der folgende Präsenzbesuch kann dann in der Besuchsabteilung am Vormittag bis 11.15 Uhr und am Nachmittag bis 15.00 Uhr bei der
Besucherterminierung am Schalter persönlich vereinbart werden.
Besuchstermine für Webex erhalten Sie nach Zusendung aller Unterlagen an BesuchTermine@jvastuttgart.justiz.bwl.de.
Einlasszeiten Besucher
- Montag - Freitag: 6:30 Uhr bis 10:30 Uhr und 11:30 bis 14:30 Uhr
- Mittwochs: 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr und 11:30 bis 15:30 Uhr
Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung
bei Gericht beantragen.
Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
1. Für Besuche bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen
nach § 119 StPO bedarf es folgender Unterlagen:
- richterliche Besuchserlaubnis (erhältlich beim zuständigen Gericht)
- gültiges Ausweisdokument, z.B. Personalausweis oder Reisepass (Führerschein, Krankenkassenkarte o.ä. ist nicht zulässig)
2. Für Besuche bei Untersuchungsgefangenen ohne entsprechenden Beschränkungen nach §
119 StPO bedarf es folgender Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument, z.B. Personalausweis oder Reisepass (Führerschein, Krankenkassenkarte
o.ä. ist nicht zulässig)
Personenkreis
Der Gefangene kann grundsätzlich von jeder genehmigten Person einen Besuch per Webex erhalten. Pro Besuch können maximal drei Personen zugelassen werden.
Dauer
Die Dauer eines Webex-Besuches beträgt in der Regel 60 Minuten. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden.
Ablauf
Zum vereinbarten Termin bekommen Sie von uns einen Einladungslink zugesendet.
Die Datenschutzerklärung wird vor jedem Webex-Termin von Ihnen bestätigt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie eine gute
Internetverbindung haben. Der Besuch kann nur durchgeführt werden, wenn eine stabile Video-und Audioverbindung zustande kommt.
Sobald Sie den Besuchsbeamten sehen, halten Sie bitte Ihre Ausweise in die Kamera und befolgen Sie die Anweisungen des Beamten.
Anschließend holt der Beamte den Gefangenen in den Raum. Nach Ablauf der Besuchszeit oder sofern der Besuch abgebrochen werden muss,
beendet der Besuchsbeamte die Verbindung.
Allgemein
Während des Webex-Besuchs dürfen nur die angemeldeten und genehmigten Personen anwesend
sein.
Es dürfen keine Fotos, Videoaufnahmen oder sonstige Aufzeichnungen gefertigt werden. Eine Zuwiderhandlung führt zum
Besuchsabbruch.
Infoblatt Behörden und Rechtsanwälte (PDF)
Rechtsanwalts- sowie Behördenbesuche sind nur nach vorheriger Anmeldung werktags von 8:00 Uhr bis 14:45 Uhr möglich.
Anmeldungen können bis spätestens 1 Tag vor dem eigentlichen Besuchswunsch bis 12.00 Uhr gestellt werden.
- E-Mail: BesuchBehoerden@jvastuttgart.justiz.bwl.de
- Fax: 0711/80 20 2799
- Telefon: 0711/80 20 2740
Nachmeldungen sind am Besuchstag aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass Anwälte, solange sie nicht legitimierte Verteidiger per Vollmacht oder
gerichtlichen Beschluss sind, eine Besuchserlaubnis benötigen.
Für die Kontrolle legen Sie bitte alle metallischen Gegenstände ab.
Einlasszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:00 Uhr bis 10:45 Uhr und 11:30 Uhr bis 14:45 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 10:45 Uhr und 11:30 Uhr bis 14:45 Uhr
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:15 Uhr bis 11:15 Uhr und 12:00 Uhr bis 15:15 Uhr
Mittwoch von 08:15 Uhr bis 11:15 Uhr und 12:00 Uhr bis 15:15 Uhr
Die Besuche sind telefonisch unter 0711 / 8020-2742 zu terminieren.