Information für Angehörige

Paketempfang

Alle Inhaftierten können Grundausstattung, Oberbekleidung und Sportbekleidung erhalten. 
Ist ein Inhaftierter nicht im Besitz einer Grundausstattung, kann auch kein  Oberbekleidungspaket angenommen bzw. zugesandt werden.

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Justizvollzugsbeamtin steht an einem Tisch, vor ihr liegen drei Pakete.