Es werden einmalig ein Paket mit jeweils Grundausstattung,
Sportbekleidung und Oberbekleidung angenommen. Die dazugehörigen Inhaltsverzeichnisse sind auf der Homepage
der JVA Stuttgart hinterlegt. Es werden nur Pakete mit dem kompletten Satz Grundausstattung, Oberbekleidung oder Sportbekleidung
angenommen. Weitere Gegenstände, Briefe, Schmuck usw. sind nicht erlaubt.
Das jeweilige Inhaltsverzeichnis bitte auf das Paket kleben, ansonsten wird die Annahme verweigert.
Wäschepakete müssen jeweils einzeln verpackt werden und können per Post zugesandt oder bei einem
Präsenzbesuch abgegeben werden. Es ist nicht möglich alle Wäschepakete in ein Paket zu packen.
Wichtig! Das Oberbekleidungspaket kann nur angenommen werden, wenn der Gefangene bereits
im Besitz eines Grundausstattungspaketes ist.
Bei der Zusendung des Sportpaketes wird keine Grundausstattung im Voraus
benötigt.
Der Absender/Empfänger muss auf dem Paket gut lesbar angebracht sein.
Für ein Ergänzungspaket muss der Inhaftierte vorher einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Junge Untersuchungshaftgefangene benötigen eine vorherige Genehmigung für die Annahme von Terminkleidung.
Jedes Privatwäschestück wird vor der Ausgabe an den Gefangenen gekennzeichnet um eine Zuordnung zum Besitzer zu gewährleisten.
Paketmaße: Es können nur Pakete bis zur Maximalgröße von 50cm Breite x 35cm Höhe angenommen werden. Pakete, welche diese Maße überschreiten, werden zurückgeschickt.
Inhaltsverzeichnis für ein Wäschepaket der Grundausstattung (PDF)
Inhaltsverzeichnis
für ein Wäschepaket mit Oberbekleidung (PDF)
Inhaltsverzeichnis für ein Wäschepaket mit Sportbekleidung (PDF)
Sofern der Gefangene berechtigt ist, ist ein Bezug von Zeitschriften sowie Zeitungen nur direkt über
den Verlag möglich.
Der Bezug von Büchern, Musik-CDs, DVDs und Hörbüchern ist nur über die folgenden Händler/ Unternehmen
zulässig:
- Osiander
- Buchhandlung Wittwer (Stuttgart)
- Thalia
- Türk Kitabevi (türkischer Bücherversand)
- Stiftung Marburger Medien
Die Zusendung von CD’s/DVD’s ist nur einmal im Monat gestattet.
Zusendungen sonstiger Dritter werden nicht angenommen. Auch Sendungen in denen sich weitere Gegenstände befinden, werden nicht angenommen