Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Strafvollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einem bestimmten Referenten oder Referentin der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referenten oder Referentinnen in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein guter Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.
Anstaltsleitung
Der Anstaltsleiter vertritt die Anstalt nach außen und trägt die Verantwortung für die Justizvollzugsanstalt; der
Anstaltsleiter sowie dessen Vertreter werden vom Justizministerium bestimmt.
Anstaltsleiter: Leitender Regierungsdirektor Matthias Nagel Vertreterin: Regierungsdirektorin Bianca Schäffner
Verwaltungsleitung
Der Verwaltungsleiter führt die allgemeinen Verwaltungsaufgaben der Anstalt einschließlich der Bearbeitung der
Personalangelegenheiten. Zudem ist er Beauftragter für den Haushalt, Prüfungsbeamter und Sachbearbeiter für
Bauangelegenheiten. Der Verwaltungsleiter steht der Hauptgeschäftsstelle vor.
Verwaltungsleiter: Amtsrat Fabian Kramer Vertreterin: Regierungsoberinspektorin Melina Mucha
Bei den selbständigen Justizvollzugsanstalten werden Beiräte gebildet. Die Aufgabe des Beirats erstreckt sich auf die jeweiligen Außenstellen der Justizvollzugsanstalten.
Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von fünf Jahren vom Justizministerium bestellt. Die Bestellung erfolgt aus einer Vorschlagliste, um deren Aufstellung die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter, wenn die Justizvollzugsanstalt (maßgebend ist der Sitz der Hauptanstalt) in einem Stadtkreis liegt, den Gemeinderat, im Übrigen den Kreistag bittet.
Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleiterin oder den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Im Jugendstrafvollzug sollen die Mitglieder in der Erziehung junger Menschen erfahren oder dazu befähigt sein.
Auch können die Mitglieder des Beirats namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegennehmen. Sie können sich über die Unterbringung, Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung, ärztliche Versorgung und Behandlung unterrichten, die Justizvollzugsanstalt und ihre Einrichtungen besichtigen und die Gefangenen in ihren Räumen aufsuchen. Aussprache und Schriftwechsel werden nicht überwacht.
Sozialberatung Stuttgart e.V.
Die Sozialberatung vermittelt Unterkunft und Betreuung für die erste Zeit nach der Entlassung, vermittelt Kontakt zu anderen
Behörden und leistet Hilfestellung bei Anträgen, Behördengängen und Ähnlichem.https://www.sozialberatung-stuttgart.de/
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
Der Verein betreut Alkohol- und Spielsüchtige. https://www.eva-stuttgart.de/
Release Stuttgart e.V.
Release betreut drogenabhängige Gefangene. https://www.release-stuttgart.de/
Hilfe in Haft Stuttgart e.V.
Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Gefangene der Vollzugsanstalt Stuttgart wirtschaftlich, seelisch und beratend zu
unterstützen. Weiterhin leistet der Verein einen Beitrag zur Finanzierung von Schulungen, Fortbildungen und Veranstaltungen von
hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt Stuttgart. https://www.hilfeinhaft-stuttgart.de/
Juki-Online
Juki-Online.de ist ein Onlineberatungs- und Informationsportal für die von Inhaftierung betroffenen Kinder und Jugendliche. Neben den
direkt betroffenen Kindern ist natürlich auch jeder andere eingeladen, das Portal zu besuchen, um sich Rat, Unterstützung und
Informationen zu allen Fragen rund um den Strafvollzug und die Auswirkungen der Haft einzuholen. https://www.juki-online.de/
Ehrenamtliche Betreuer/Mitarbeiter leisten insbesondere im Bereich der mitmenschlichen Kommunikation wichtige Beiträge, die für die Gefangenen von existenzieller Bedeutung und unverzichtbar für die Einübung sozialen Verhaltens sind. Ihre spezielle Kompetenz liegt in ihrer selbst bestimmten Arbeit und ihrer persönlichen Beziehung zu den Gefangenen. Sie können Angebote machen, die den Bediensteten der Justiz aus zeitlichen, personellen und vollzuglichen Gründen oft nicht möglich sind.
Zu erwähnen sind hier: Gesprächsgruppen, Einzelbetreuung, Freizeitangebote und die Begleitung bei und nach der Haftentlassung. Ein Gefangener umschrieb dies kürzlich mit den Worten: „Sie sind für uns das Fenster nach draußen“. Und so soll es durchaus sein; mit anderen Worten: Den Ehrenamtlichen kommt eine unverzichtbare Brückenfunktion zwischen "drinnen und draußen" zu. Ihr Wirken eröffnet eine zusätzliche Chance, Vorurteile gegenüber Gefangenen abzubauen und in der Gesellschaft eine von Mitverantwortung geprägte Einstellung zu straffällig gewordenen Menschen zu entwickeln. Zwar darf nicht verkannt werden, dass das Verhältnis zwischen den Ehrenamtlichen und dem Justizvollzug im Zielkonflikt von menschlicher Zuwendung einerseits und der Sicherheit und Ordnung andererseits auch Belastungen erfahren kann.
Zuständig für ehrenamtliche/externe Mitarbeitende
Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Bereichsleiter 06
Asperger Straße 60
70439 Stuttgart
0711 / 8020-2706