Seit dem 1. März 2026 monatlich 111,00 € für Straf- und Untersuchungsgefangene.
Sollen Beträge als Sondergeld 2 gebucht werden, ist dies zwingend zu vermerken.
Eine Gutschrift auf dem Konto Sondergeld 2 kann nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt erfolgen. Dies ist
möglich für Maßnahmen der Eingliederung (z.B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, Aus- und Fortbildung) oder zur Pflege
sozialer Beziehungen.
Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht verwendet werden oder liegt keine Genehmigung für die Einzahlung vor, erfolgt, soweit möglich, eine Rückerstattung an den Einzahler, ansonsten eine Umbuchung auf das Eigengeld.
Hinweis:
Sondergeld 1 und 2 ist grundsätzlich nicht pfändbar. Sobald eine Umbuchung auf das Eigengeld erfolgt, besteht der
Pfändungsschutz nicht mehr, sofern das Überbrückungsgeld voll ist.
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung.
Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag (auch bei Blitzüberweisungen) in der Regel drei
Werktage.
Möchten Sie der/dem Inhaftierten Geld zukommen lassen, dann zahlen Sie es auf das folgende Konto ein:
Überweisungen aus dem Inland:
Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN: DE25 6005 0101 0004 5521 07
BIC: SOLADEST600
Kreditinstitut: Baden-Württembergische Bank
Verwendungszweck: Als Verwendungszweck sind immer der Name, Vorname und Geburtsdatum
der/des Inhaftierten sowie der Zusatz AK80 (für Justizvollzugsanstalt Stuttgart) anzugeben. Zahlungen, die nicht eindeutig zugeordnet
werden können, werden umgehend an den Auftraggeber zurücküberwiesen.
Die Gefangenen werden über die Einzahlungsmöglichkeiten, Geldarten usw. durch entsprechende Aushänge u. dgl. unterrichtet.
Auslandsüberweisungen:
BLZ: BJC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
IBAN: DE25 6005 0101 0004 5521 07
Hinweis:
Für die Einzahlung von Sondergeld 1 muss kein separater Überweisungsträger ausgefüllt werden.
Nur vollständig ausgefüllte Überweisungsaufträge können, um Verwechslungen auszuschließen, bearbeitet werden.
Es ist zwingend erforderlich als Zahlungsempfänger „Zentrale Zahlstelle Justizvollzug“
einzutragen!