Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
Die Behandlung und Betreuung der Gefangenen erfolgt in erster Linie durch den
- mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug
- medizinischen Dienst
- Sozialdienst
- Pädagogischen Dienst
- Psychologischen Dienst
- Kirchlichen Dienst
und den externen Betreuern, namentlich den Suchtberatungsstellen wie Release, Sozialberatung Stuttgart und E.V.A. Stuttgart.
Aufgrund der überwiegenden Untersuchungshaft sowie der wenigen (Kurzzeit-) Strafhaft werden keine Ausbildungen oder Kurzqualifikationen angeboten.
Für junge Untersuchungsgefangene wird ein Hauptschulvorbereitungskurs angeboten. Zudem werden Heranwachsende sowie Erwachsene Gefangene in Deutsch als Fremdsprache unterrichtet.
Die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt Stuttgart liegt aktuell bei 960 Gefangenen davon sind 5 Haftplätze für Frauen welche sich auf Transport befinden.
Es gibt Einzel- und Gemeinschaftshafträume, in denen den Gefangenen gegen Entrichtung einer Gebühr ein Fernsehgerät zur Verfügung steht. Zudem ist jeder Haftraum mit einem Wasserkocher ausgestattet.
Die Gefangenen erhalten die Möglichkeit weitere Ausstattung wie Ventilatoren, Spielekonsolen oder ähnliches über den Einkauf zu erwerben.
Alle Hafträume sind mit Betten, Schränken, Tischen und Stühlen ausgestattet, sowie einem WC – Bereich. Der WC – Bereich ist in den Neubauten und in den Gemeinschaftshafträumen des sanierten Gebäudes Haus 1 abgetrennt.
Gemeinschaftsduschen und Freizeiträume mit Küchen befinden sich auf jeder Abteilung, welche während der Freizeit genutzt werden können.
Den Gefangenen steht täglich ein Zeitraum von 1,5 Stunden zur Verfügung, in dem sie an der gemeinschaftlichen Freizeit auf der jeweiligen Abteilung teilnehmen können. Darüber hinaus werden verschiedene Freizeit- und Sportangebote bereitgestellt. Hierzu zählen unter anderem die Nutzung des Fitnessraums sowie Angebote wie Billard, Tischtennis, Dart und Kicker.
Ergänzend bestehen mehrere gruppenorientierte Aktivitäten und Unterstützungsangebote. Dazu gehören christliche und islamische Gesprächsgruppen, eine Kartenspiel- und eine Schachgruppe sowie Angebote wie Yoga und Stressmanagement. Diese Maßnahmen dienen der Förderung sozialer Kompetenzen, der körperlichen und psychischen Gesundheit sowie der sinnvollen Freizeitgestaltung während des Vollzuges.