Weitere Informationen

Informationen für Selbststeller

Grundsätzlich: 
Stellen Sie sich möglichst am Vormittag, jedoch bis spätestens 15.00 Uhr an der Torwache der Justizvollzugsanstalt Stuttgart. 
Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt erscheinen. 
Sie werden von der Justizvollzugsanstalt mit allen notwendigen Gegenständen ausgestattet. 

Mitbringen müssen Sie: 
Die Ladung zum Strafantritt und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). 
Eine Aufnahme kann andernfalls (regelmäßig) nicht erfolgen. 

Mitbringen können Sie: 
Privatkleidung nach unserem Rahmenverzeichnis. Beachten Sie bitte die Minimal,- und Maximalmengen. Weiterhin können Sie 10 Standardbriefmarken mitbringen sowie nachweislich ärztlich verordnete Hilfsmittel. Sie werden zeitnah dem Anstaltsarzt vorgestellt, der sodann über die weitere Verwendung der Hilfsmittel sowie über evtl. verabreichende Medikamente entscheidet. 
Wir empfehlen Ihnen Bargeld in Höhe von 120 Euro mitzubringen. Dies ermöglicht Ihnen einen Zugangseinkauf von z.B. Nahrungs- und Genussmitteln.

Nicht mitbringen dürfen Sie: 
Alle Gegenstände, die Sie für den Vollzug und für die Entlassung nicht benötigen oder die in der Anstalt nicht zulässig sind. Letzteres sind z.B. eigene Elektrogeräte wie Rasierapparate, Haarschneider, Handys, ebenso Nahrungs- und Genussmittel wie Tabak etc. 
Solche Gegenstände müssen Sie abgeben. Sie werden auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt.

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